Unabhängige Bescheinigung

An den Vorstand der Bayer AG, Leverkusen

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Unser Auftrag

Wir haben eine prüferische Durchsicht der im Folgenden aufgeführten Teile des „Bayer-Nachhaltigkeitsberichts“ (im Folgenden: der Bericht) für den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 durchgeführt:
Eine prüferische Durchsicht hat die Erlangung einer begrenzten Sicherheit zum Ziel und ist daher im Umfang geringer als eine Prüfung, die auf die Erlangung einer hinreichenden Sicherheit ausgerichtet ist. Eine prüferische Durchsicht kann daher nicht wie eine Prüfung die Feststellung aller wesentlichen Sachverhalte sicherstellen. Dementsprechend können wir keine Positivaussage (Prüfungsurteil) über die Berichtsteile abgeben.

Grenzen unseres Auftrags

Unser Auftrag hat keine Berichtsteile außer den oben aufgeführten Seiten umfasst. Zudem waren zukunftsbezogene Aussagen sowie die wiedergegebenen Expertenmeinungen nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Kriterien

Wir haben unsere Beurteilung anhand der zu Beginn des Berichts dargestellten Berichterstattungs- grundsätze und -kriterien vorgenommen

Verantwortung des Vorstands der Bayer AG

Der Vorstand der Bayer AG ist verantwortlich für die Aufstellung und den Inhalt des Berichts in Übereinstimmung mit den oben genannten Kriterien. Diese Verantwortung umfasst auch die Implementierung interner Kontrollen zur Aufstellung eines Berichts, der frei von wesentlichen Fehlern ist, in Übereinstimmung mit den genannten Kriterien aufgestellt ist und auf angemessenen Methoden zur Datenermittlung beruht.

Unsere Unabhängigkeit

Bei der Durchführung des Auftrages haben wir die Vorschriften des IFAC Code of Ethics for Professional Accountants zur Unabhängigkeit beachtet.

Unsere Verantwortlichkeiten

Unsere Aufgabe war es, auf Grundlage der durchgeführten prüferischen Durchsicht eine Beurteilung über die Berichtsteile „Leistungsbericht“ und „Schwerpunktthemen“ abzugeben. Bei der Durchführung unseres Auftrags sind wir ausschließlich dem Vorstand der Bayer AG in Übereinstimmung mit der vereinbarten Aufgabenstellung verantwortlich.

Wir haben unsere prüferische Durchsicht unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 durchgeführt. Hiernach haben wir unsere Berufspflichten einzuhalten und den Auftrag so zu planen und durchzuführen, dass bei kritischer Würdigung mit einer begrenzten Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Berichtsteile „Leistungsbericht“ und „Schwerpunktthemen“ in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den oben genannten Berichtsgrundsätzen und Kriterien aufgestellt worden sind.

Im Rahmen unseres Auftrags haben wir auf der Basis von Risiko- und Wesentlichkeitsbeurteilungen Nachweise eingeholt, um eine begrenzte Sicherheit zur Übereinstimmung der Berichtsteile „Leistungsbericht“ und „Schwerpunktthemen“ mit den Berichterstattungsgrundsätzen und -kriterien zu gewinnen. Art und Umfang der von uns durchgeführten Arbeiten erfolgte, auch unter der Verwendung angemessener Stichproben, auf Grundlage unseres pflichtgemäßen Ermessens zur Erlangung unserer Beurteilung. Unsere Auftragsdurchführung umfasste im Wesentlichen folgende Arbeiten:
  • Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten Kriterien und ihrer kontinuierlichen Anwendung.
  • Befragung von Mitarbeitern hinsichtlich der Nachhaltigkeitsstrategie, der Nachhaltigkeitsgrundsätze und des Nachhaltigkeitsmanagements der Bayer AG.
  • Befragung von Mitarbeitern, die mit der Datenerfassung und der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts beauftragt sind, zur Beurteilung des Nachhaltigkeits-Berichterstattungssystems, der Methoden der Datengewinnung und -aufbereitung sowie der internen Kontrollen, soweit sie für die prüferische Durchsicht des Nachhaltigkeitsberichts relevant sind.
  • Einsichtnahme in die relevanten Dokumente und Systeme zur Erhebung, Analyse und Aggregation der Daten aus den Bereichen Health, Safety & Environment (im Folgenden: HSE-Daten) und Human Resources (im Folgenden: HR-Daten) im Berichtszeitraum sowie deren stichprobenartige Überprüfung.
  • Analytische Überlegungen auf Ebene des Konzerns, der Teilkonzerne und wesentlicher Berichtsobjekte hinsichtlich der Analyse und Aggregation von HSE- und HR-Daten im Rahmen der Berichtserstellung.
  • Befragungen und Dokumenteneinsicht in Stichproben hinsichtlich der Erhebung und Berichterstattung von HSE-Daten im Rahmen von Vor-Ort-Besuchen (Site Visits) bei den folgenden zehn Berichtsobjekten: Bayer Technology Services Leverkusen (Deutschland), CURRENTA Krefeld-Uerdingen (Deutschland), Bayer MaterialScience Krefeld-Uerdingen (Deutschland), Bayer HealthCare Elberfeld (Deutschland), Bayer HealthCare Bergkamen (Deutschland), Bayer Business Services Barcelona (Spanien), Bayer Material Science Tarragona (Spanien), Bayer CropScience Institute (USA), Bayer CropScience Kansas City (USA) und Bayer MaterialScience Belford Roxo (Brasilien).
  • Befragung von Mitarbeitern aus ausgewählten Bereichen der Konzernzentrale, der Teilkonzerne bzw. Servicegesellschaften und an den besuchten Standorten hinsichtlich wesentlicher, im „Leistungsbericht“ und in den „Schwerpunktthemen“ getroffener qualitativer Aussagen sowie Einsicht in ausgewählte, zugrunde liegende Dokumente.
  • Durchsicht der wesentlichen qualitativen Aussagen im „Leistungsbericht“ und in den „Schwerpunktthemen“ auf Plausibilität und Konsistenz.
  • Durchsicht ausgewählter Presseartikel hinsichtlich der Berücksichtigung von unternehmensspezifischen, nachhaltigkeitsrelevanten Themen im „Leistungsbericht“ und bei den „Schwerpunktthemen“.

Unsere Beurteilung

Auf der Grundlage unserer Arbeiten sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die Berichtsteile „Leistungsbericht“ und „Schwerpunktthemen“ in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den genannten Berichtsgrundsätzen und Kriterien aufgestellt worden sind.

Rudolf X. Ruter                Annette Johne
Wirtschaftsprüfer            Wirtschaftsprüferin
Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Düsseldorf, 4. Mai 2009
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